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Handelsregisterauszug online einsehen

Wer eine deutsche Firma prüfen will, beginnt oft beim Handelsregister: Rechtsform, Geschäftsführung, Prokura, Sitz und Registernummer stehen dort amtlich. Den Handelsregisterauszug können Sie online im gemeinsamen Registerportal der Länder einsehen. Diese Seite erklärt den Weg, die Unterschiede zwischen HRA und HRB und den Fall, in dem eine beglaubigte Abschrift gebraucht wird.

FIRMEN.directory ist nicht das Handelsregister und gibt keine Registerdaten wieder. Der amtliche Zugang ist das gemeinsame Registerportal der Länder (handelsregister.de); beglaubigte Auszüge stellt das Registergericht aus.

Handelsregister online: der amtliche Weg in drei Schritten

  1. 1. Registerportal öffnen

    handelsregister.de ist das gemeinsame Registerportal der Länder. Dort finden Sie Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister.

  2. 2. Firma suchen

    Geben Sie den Firmennamen, die Registernummer oder den Sitz ein. Bei häufigen Namen hilft die Kombination aus Registergericht und Nummer (zum Beispiel HRB 12345, Amtsgericht München). Diese Angabe steht oft im Impressum oder auf Geschäftsbriefen.

  3. 3. Dokument abrufen

    Wählen Sie den aktuellen Ausdruck, den chronologischen Ausdruck oder eingereichte Dokumente. Für Jahresabschlüsse führt der Weg über das Unternehmensregister.

Aktueller, chronologischer oder historischer Ausdruck?

Der aktuelle Ausdruck zeigt die derzeit gültigen Eintragungen. Er reicht für viele Prüfungen aus, wenn Sie wissen wollen, wer eine Firma vertreten darf, wo sie sitzt und unter welcher Registernummer sie geführt wird.

Der chronologische Ausdruck zeigt die Daten ab der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Er ist nützlich, wenn Sie Änderungen an Geschäftsführung, Sitz, Firma oder Kapital nachvollziehen möchten. Der historische Ausdruck betrifft ältere Daten, die vor der elektronischen Registerführung gültig waren. So wählen Sie den Auszug nach Zweck, nicht nach Zufall. Das spart Rückfragen beim Empfänger.

Was im Auszug steht — HRA und HRB

Abteilung A (HRA) führt Einzelkaufleute und Personengesellschaften, Abteilung B (HRB) die Kapitalgesellschaften. Der Auszug zeigt jeweils Firma, Sitz und Geschäftsanschrift, Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen samt Prokura, bei HRB auch Stamm- bzw. Grundkapital und die Historie der Eintragungen.

Was er nicht zeigt: Bonität, Zahlungsverhalten oder offene Forderungen. Dafür sind Wirtschaftsauskunfteien und eigene Belege zuständig — ein Registerauszug ersetzt diese Prüfung nicht.

Suchtreffer richtig zuordnen

Bei kurzen Firmennamen oder häufigen Begriffen kann das Registerportal mehrere Treffer zeigen. Prüfen Sie deshalb nicht nur den Namen, sondern auch Sitz, Registergericht, Rechtsform und Registernummer. Eine GmbH mit ähnlichem Namen in einem anderen Amtsgerichtsbezirk ist nicht dieselbe Firma.

Für Geschäftspartner mit deutscher USt-IdNr. können Sie die Nummer auf FIRMEN.directory gegenprüfen. Das ersetzt den Handelsregisterauszug nicht, hilft aber beim Abgleich von Firma, Land und Steuerdaten.

PDF-Abruf oder beglaubigte Abschrift?

Für eine interne Prüfung, eine schnelle Identifikation oder die Vorbereitung eines Angebots reicht der PDF-Abruf aus dem Registerportal oft aus. Er zeigt die Registerdaten, die Sie für den ersten Abgleich brauchen.

Wenn ein Empfänger eine amtliche Bestätigung verlangt, sollten Sie vorher nachfragen, welche Form akzeptiert wird. Manche Stellen möchten eine beglaubigte Abschrift vom Registergericht, andere akzeptieren den elektronischen Abruf.

Über die Grenze: Schweiz und Österreich

Jedes Land hat sein eigenes Register. Für die Schweiz erklärt unser Handelsregister-Hub die 26 kantonalen Ämter — dort sind die Schweizer Firmen auf FIRMEN.directory auch direkt durchsuchbar. Für Österreich heißt das Gegenstück Firmenbuch; die Wege dorthin stehen auf der Seite Firmenbuch Österreich.

Häufige Fragen

Ist der Handelsregisterauszug wirklich kostenlos?
Ja, die Online-Einsicht über handelsregister.de ist seit dem 1. August 2022 gebührenfrei. Abrufbar sind Registerinhalte und elektronisch verfügbare Dokumente. Eine beglaubigte Abschrift vom Registergericht kann dagegen kostenpflichtig sein.
Wann brauche ich einen beglaubigten Auszug?
Wenn eine Behörde, Bank oder ein Vertragspartner einen Nachweis mit amtlicher Bestätigung verlangt, reicht der normale PDF-Abruf oft nicht. Die beglaubigte Abschrift stellt das zuständige Amtsgericht als Registergericht aus.
Was bedeutet HRA und HRB?
Das Handelsregister hat zwei Abteilungen: HRA für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (OHG, KG), HRB für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Die Registernummer samt Abteilung und Registergericht identifiziert eine Firma eindeutig — sie steht im Impressum und auf Geschäftsbriefen.
Steht jedes Unternehmen im Handelsregister?
Nein. Kleingewerbetreibende und Freiberufler stehen oft nicht im Handelsregister. Ein fehlender Registereintrag ist deshalb für sich allein kein Warnsignal. Je nach Fall lohnt sich der Blick auf Gewerberegister, Kammerdaten, USt-IdNr. und öffentliche Unternehmensangaben.
Ist FIRMEN.directory das Handelsregister?
Nein. Das Handelsregister führen die Amtsgerichte; der amtliche Zugang ist handelsregister.de. FIRMEN.directory ist ein unabhängiges Firmenverzeichnis: Deutsche Firmen legen ihr Profil selbst an — mit Leistungen, Kontaktdaten und geprüfter USt-IdNr. Wir geben keine Registerdaten wieder und verkaufen keine Auszüge.

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind HGB, HRV und die Auskünfte des Registerportals; Abläufe und Gebühren können sich ändern.

Mehr als der Registereintrag

Der Auszug zeigt Registerdaten. Ihr Profil auf FIRMEN.directory zeigt Interessenten dagegen Leistungen, Kontaktdaten, Bewertungen und die geprüfte USt-IdNr. Der Grundeintrag ist kostenlos.